Magura Dichtigkeitsgarantie - 5 Jahre
MAGURA gewährt dem Erstkäufer zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie von 5 Jahren auf die Dichtigkeit von Bremsgriff, Bremszange und Bremszylinder, wenn die Bremse als Erstausstattung auf einem Fahrrad montiert ist oder als Nachrüstteil beim Handel erworben wurde. Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum für fünf Jahre. Eine Registrierung für die 5-jährige Dichtigkeitsgarantie ist nicht notwendig.
Diese Zusatz-Garantie gilt nicht, wenn die Bremsenkomponenten aus folgenden Gründen beschädigt wurden:
- Unsachgemäße Benutzung oder Beschädigung durch Sturz
- Verwendung der Bremse mit Teilen von anderen Herstellern, insbesondere Bremsbeläge und Bremsscheibe, Bremsleitung
- Veränderung der Oberfläche der Bremse durch Lackieren o.ä.
- Jegliche Versuche, Bremsgriff und/oder Bremszange und/oder Bremszylinder teilweise oder komplett zu zerlegen
- Veränderungen an der Bremse
- Unsachgemäße Wartung
- Transportschäden und -verlust
- Falsche Anzugsmomente
Die Bremsleitung ist von der Garantie ausdrücklich ausgenommen. Sie stellt zwar einen geprüften Bestandteil des Bremssystems dar, auf den jedoch im Nachgang durch eine individuelle Bearbeitung, wie dem notwendigen Kürzen und Verlegen, mehrere Einflussfaktoren einwirken. Auf diese Faktoren hat die Firma MAGURA keinerlei Einfluss und auch keine abschließende Kontrollmöglichkeit. Deshalb ist die Bremsleitung nicht von der freiwilligen 5 Jahre Dichtigkeitsgarantie abgesichert.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bearbeitung eines Garantiefalls nur mit beigelegter Kaufquittung des Händlers erfolgt! Versand- und Montagekosten werden nicht ersetzt! Schicken Sie einen Garantiefall über Ihren Händler oder direkt an:
MAGURA Bosch Parts & Service GmbH & Co. KG
Serviceabteilung
Stuttgarter Str. 48 Nord
72574 Bad Urach
Weitere und aktuelle Informationen zu unseren Garantieleistungen finden Sie auf der Webseite www.magura.com